Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Dies muss in Schrift- oder Textform, das heißt per Brief, Fax oder E-mail, erfolgen.
1.2
Die Anmeldung erfolgt durch Sie als Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, sofern Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
1.3
Für uns wird der Reisevertrag verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung und den Reisepreis schriftlich oder in Textform bestätigt. Die Reisebestätigung ist gleichzeitig die Rechnung der EWTC GmbH.
1.4
Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an welches wir die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns gegenüber innerhalb dieser 10 Tage die Annahme erklären.
2. Zahlung
2.1
Mit Zugang der Reisebestätigung/ Rechnung wird eine Anzahlung i.H.v. 20% des Reisepreises fällig. Die Anzahlung wird selbstverständlich auf den Reisepreis angerechnet.
Die Kosten für eine durch die EWTC GmbH vermittelte Versicherung werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig und sind in keinem Falle - auch nicht anteilsmäßig nach der Stornostaffel in Ziffer 4.1- von uns zurückzuerstatten.
Der restliche Reisepreis wird 28 Tage vor Reiseantritt und bei einem späteren Zugang der Reisebestätigung/ Rechnung sofort fällig, soweit feststeht, dass Ihre Reise - wie gebucht - durchgeführt wird und die Reiseunterlagen bei der EWTC GmbH oder in Ihrem Reisebüro bereitliegen.
In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, die Reiseunterlagen nach Erhalt sorgfältig zu prüfen.
2.2
Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise zu fordern oder anzunehmen, wenn sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von Leistungen infolge der Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz der EWTC GmbH der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden (§651 r BGB). Der Sicherungsschein verbrieft Ihnen für diesen Fall den direkten Anspruch gegen den Versicherer.
Den Sicherungsschein erhalten Sie zusammen mit Ihrer Reisebestätigung/ Rechnung. Die Reiseunterlagen werden Ihnen unverzüglich nach Eingang des Rechnungsbetrages zugesandt.
2.3
Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. Bei der Übergabe eines Mietwagens oder einer Ferienwohnung darf der Leistungsgeber für die von Ihnen zu zahlenden Nebenkosten und eventuell entstehenden Schäden eine angemessene Kaution verlangen.
2.4
Sollten Sie trotz Mahnung mit Nachfristsetzung fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig leisten, ist die EWTC GmbH berechtigt von dem Vertrag zurück zu treten und als Entschädigung Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 4.1 zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt.
3. Leistungen und eventuelle Änderungen
3.1
Leistungsbeschreibungen sind ausschließlich die Angaben im „Angebot/Reiseanmeldung“, auf unserer Internetseite(www.ewtc.de), in der Reisebestätigung/ Rechnung, sowie in unserem aktuellen Katalog und Flyern.
3.2
Die EWTC GmbH behält sich vor, vor Vertragsschluss Änderungen an den Leistungsbeschreibungen vorzunehmen. Aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte unserer Internetseite, www.ewtc.de. Vertraglich vereinbart werden die Leistungen, die sich aus Leistungsbeschreibungen auf dieser Internetseite mit Stand des Zeitpunkts der Absendung Ihrer Reiseanmeldung und den darauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung/ Rechnung ergeben. Es bleibt Ihnen nachgelassen, die Unmöglichkeit der Kenntnisnahme der Leistungsbeschreibungen auf der Internetseite der EWTC GmbH in diesem Zeitpunkt nachzuweisen. In diesem Falle gelten die Leistungsvereinbarungen der EWTC GmbH als vereinbart, von denen Sie tatsächlich Kenntnis genommen haben.
3.3
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von der EWTC GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.4
Selbstverständlich wird die EWTC GmbH Sie von Leistungsänderungen oder Abweichungen umgehend in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls bietet die EWTC GmbH Ihnen dann eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt an.
3.5
Die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 verpflichtet die EWTC GmbH, Sie über die Identität der / des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht ein ausführendes Luftfahrtunternehmen bei Buchung noch nicht fest, sind Sie insoweit zunächst über die Identität des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmens zu unterrichten. Sobald die Identität endgültig feststeht, werden Sie entsprechend unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung sind Sie über den Wechsel so rasch wie möglich zu unterrichten. Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen (gemeinschaftliche Liste), finden Sie hier.
4. Reiserücktritt, Umbuchungen, Ersatzpersonen
4.1
Sie haben das Recht, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten.Treten Sie vom Reisevertrag, beinhaltend im Wesentlichen Flugbeförderung und Unterbringung, zurück oder treten Sie die Reise nicht an, kann die EWTC GmbH Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen verlangen. Der Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglicher anderweitiger Verwendung pauschaliert gemäß nachstehender Staffelung. Dabei bleibt Ihnen der Nachweis niedrigerer oder nicht entstandener Kosten unbenommen. Die Stornogebühren betragen (pro Person in % des jeweiligen Reisepreises):
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20%
bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 25%
bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 35%
bis zum 8. Tag vor Reiseantritt 50%
bis einen Tag vor Reiseantritt 80%
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95%.
Auf Ihr Verlangen sind wir verpflichtet, die Höhe des Ersatzanspruches zu begründen. Wir sind berechtigt, Aufwendungsersatz zu verlangen wahlweise nach der in Prozent angegebenen Staffelung oder nach dem Reisepreis abzüglich des Wertes der von uns ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben.
Die vorstehende Gebührenstaffelung gilt vorbehaltlich anderslautender, einzelvertraglicher Vereinbarungen, die bezeichnet werden als „Sonderstornobedingungen“ oder „besondere Stornobedingungen“.
Unser Ersatzanspruch besteht nicht, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich darauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären (vgl. § 651 h Abs.3 BGB)
4.2
Wir sind als Reiseveranstalter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt,
a)
wenn wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert sind; wir sind verpflichtet, Sie unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund zu informieren; treten wir vom Vertrag zurück, verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Bei einer Verpflichtung zur Rückerstattung des Reisepreises hat Zahlung unverzüglich, spätestens innerhalb von vierzehn Tagen nach Rücktritt zu erfolgen.
b)
wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch die EWTC GmbH vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Die EWTC GmbH behält in diesem Fall den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Die EWTC GmbH muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden, einschließlich eventueller Erstattungen durch Leistungsträger.
4.3
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Für Umbuchungen können unter Umständen die Stornobedingungen / Gebühren angewandt werden. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnet die EWTC GmbH jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von EURO 50,-.
4.4
Bis 10 Tage vor Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies schriftlich mitteilen. Die EWTC GmbH kann jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Anforderungen der gebuchten Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen – insbesondere auch in den jeweiligen Zielländern- dem entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, so sind Sie verpflichtet, die dadurch entstehenden Mehrkosten, deren Entstehung wir nachzuweisen haben, an die EWTC GmbH zu zahlen.
4.5
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen können formlos, sollten jedoch in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweisgründen schriftlich erfolgen.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen, nicht von uns zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf Erstattung. Wir werden uns aber bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, soweit es sich dabei nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt.
6. Gewährleistung und Schadensersatz
6.1
Weisen unsere Reiseleistungen Mängel auf, sind Sie, um Ihre Rechte zu wahren, gehalten, uns die Mängel unverzüglich – d.h. ohne schuldhafte Verzögerung – anzuzeigen(vgl.§ 651 o Abs.1 BGB). Wenden Sie sich dazu bitte zunächst an Ihre Reiseleitung. Ist eine Reiseleitung nicht Vertragsbestandteil oder die Vertretung vor Ort nicht kurzfristig erreichbar, wenden Sie sich bitte unbedingt an uns unmittelbar. Die Kontaktdaten sind Ihnen bekannt – vorsorglich:
Telefon: +49 (0)221 8011120
Telefax: +49 (0)221 80111213
E-Mail: info@ewtc.de.
6.2
Unterlassen Sie schuldhaft die Mängelanzeige und sind wir infolgedessen nicht in der Lage Abhilfe zu schaffen, sind Sie nicht berechtigt, Minderung gemäß § 651 m und Schadensersatz gem. § 651 n BGB zu verlangen.
6.3
Für die Dauer eines Reisemangels mindert sich der Reisepreis. Bei der Minderung ist der Reisepreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Pauschalreise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden hätte.
6.4
Wird die Reise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt, können Sie den Vertrag kündigen, müssen uns aber zuvor – vergeblich – eine angemessene Frist gesetzt haben zur Abhilfe des Mangels.
6.5
Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Reisemangel ist
a) von Ihnen verschuldet,
b) von einem Dritten verschuldet, der weder Leistungserbringer noch in anderer Weise an der Erbringung der vom Reisevertrag umfassten Reiseleistungen beteiligt ist und für uns weder vermeidbar noch vorhersehbar war,
c) durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht.
7. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Wir sind verpflichtet, über die allgemeinen Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie deren etwaige Änderung in der Zeit zwischen Buchung und Reiseantritt hinzuweisen; des Weiteren auf gesundheitspolizeiliche Formalitäten. Bitte beachten Sie, dass diese Hinweispflicht sich nur beziehen kann auf allgemeine Informationen. Gibt es in Ihrer Person Besonderheiten, z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, ist es Ihre Aufgabe, sich rechtzeitig zu informieren.
Dies gilt auch für die Verfügbarkeit von Medikamenten am Bestimmungsort und Einfuhrbestimmungen von Medikamenten, die Sie evtl. benötigen.
Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus ihrer Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn sie durch schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation der EWTC GmbH bedingt sind. Die EWTC GmbH haftet nicht für Ablehnung von Visa oder Entscheidungen örtlicher Behörden.
8. Haftung
8.1
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für
die gewissenhafte Reisevorbereitung,
die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
die Richtigkeit der gemäß Ziffer 3.2 in den Vertrag einbezogenen Leistungsbeschreibungen,
die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen,
jedoch nicht für Angaben in Hotel- oder Orts- Prospekten, die Sie sich selbst von Dritten besorgt haben.
8.2
Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen und Unternehmen.
Bei „Rail & Fly“ handelt es sich nicht um eine von uns zu erbringende sondern um eine vermittelte Leistung, die in Kooperation mit der Deutschen Bahn von den Fluggesellschaften unentgeltlich oder gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird. Die Leistung ist zu verstehen als Angebot an Sie, die von der Deutschen Bahn auszustellenden Tickets in Anspruch zu nehmen und von der Anreisemöglichkeit zum Flughafen per Bahn Gebrauch zu machen. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln sind Verspätungen und Ausfälle nie ganz auszuschließen und von EWTC nicht zu beeinflussen. Für die rechtzeitige Ankunft am Flughafen sind Sie selbst verantwortlich.
8.3
Unsere Haftung für Schäden ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit es sich um Schäden handelt, die
a) keine Körperschäden sind und
b) nicht schuldhaft herbeigeführt worden sind.
8.4
Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung/ Rechnung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners so als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, dass sie für Sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind.
Die EWTC GmbH haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung von Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten sowie wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten der EWTC GmbH ursächlich geworden ist.
8.5
Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haften wir nur, wenn uns ein Verschulden trifft. Die EWTC GmbH empfiehlt in diesem Zusammenhang den Abschluss einer Sport-Unfall-Versicherung.
8.6
Gelten für eine von einem unserer Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so können wir uns hierauf berufen.
8.7
Sie sind für Ihre rechtzeitige Anreise zum Abflughafen selbst verantwortlich. Wir empfehlen Ihnen, sich jeweils 3 Stunden vor Abflug am Flughafen einzufinden.
9. Verjährung vertraglicher Ansprüche
Ihre vertraglichen Ansprüche wegen Mängeln der Reise , also insbesondere die Ansprüche auf Minderung und Schadensersatz verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte (vgl. § 651 j BGB).
10. Gerichtsstand
10.1
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Köln.
10.2
EWTC nimmt derzeit nicht an freiwilligen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil, daher kann die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform von unseren Kunden nicht genutzt werden.
11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Stand: Juli 2018