Lieber Reisegast,
bitte lesen Sie die nachstehenden Reisebedingungen der EWTC GmbH sorgfältig. Sie ergänzen die §§ 535 ff, 536 c, 651 a bis 651 y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und werden Inhalt des zwischen Ihnen und uns zustande kommenden Reisevertrages. Mit Ausnahme der Regelung in Ziff. 2.1 finden die Bedingungen entsprechende Anwendung auf Verträge über die Erbringung einer Beherbergungsleistung ohne weitere finanziell erhebliche Reiseleistungen, z.B. Nur - Hotel.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Für dieses Angebot/Reiseanmeldung ist die von uns vorbereitete und Ihnen übermittelte Fassung vorgesehen. Wir behalten uns vor, von dieser Form abweichende Reiseanmeldungen im Einzelfall zu akzeptieren, wenn sie in Schrift- oder Textform, d.h. per Brief, Fax oder E-Mail, erfolgen und mit Datum und Ihrer Unterschrift versehen sind.
1.2
Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die Sie Anmeldung vornehmen, wie für Ihre eigenen einzustehen, sofern Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche oder gesonderte Erklärung übernommen haben.
1.3
Der Reisevertrag kommt zustande mit dem Zugang unserer Reisebestätigung/Rechnung, mit der wir Ihnen die Buchung, unsere Reiseleistungen und den Reisepreis bestätigen.
Abweichendes gilt bei sog. Optionsbuchungen, bei denen wir Ihnen unsere Reiseleistungen
verbindlich anbieten und der Reisevertrag zustande kommt, wenn Sie innerhalb einer bestimmten Frist nach Zugang unseres Angebotes dessen Annahme uns gegenüber durch Übermittlung der von Ihnen unterzeichneten „Anmeldung“ erklären.
1.4
Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so ist dies zu werten als unser neues Angebot, an das wir für die Dauer von 10 Tagen nach Zugang der Erklärung gebunden sind. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn wir auf die Änderung hingewiesen haben und Sie uns gegenüber innerhalb unserer Bindungsfrist die Annahme ausdrücklich erklären oder die vereinbarte Anzahlung/Zahlung des Reisepreises leisten.
2. Zahlung
2.1
Handelt es sich bei dem zwischen Ihnen und uns geschlossenen Vertrag um einen Pauschalreisevertrag, sind wir nur dann berechtigt, von Ihnen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise zu fordern oder anzunehmen, wenn sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von Leistungen infolge der Zahlungsunfähigkeit oder der Insolvenz der EWTC GmbH der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden (§ 651 r BGB). Der Ihnen mit der Reisebestätigung übermittelte Sicherungsschein verbrieft Ihnen für diesen Fall den direkten Anspruch gegen den Versicherer.
2.2
Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig und zahlbar, soweit keine anderslautenden Zahlungsmodalitäten zulässigerweise vereinbart worden sind, z.B. wenn wir bei Buchung für Sie sofort in Vorlage treten gegenüber Fluggesellschaft oder Hotel.
Die Kosten für eine über uns abgeschlossene oder vermittelte Reiseversicherung werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung, bei nachträglichem Abschluss sofort, fällig und sind in keinem Fall – auch nicht anteilmäßig nach der Stornostaffel in Ziff. 4.2 – von uns zurückzuerstatten.
Der restliche Reisepreis wird 28 Tage vor Reiseantritt und bei einem späteren Zugang der Reise-
bestätigung/Rechnung sofort fällig, sobald feststeht, dass Ihre Reise – wie gebucht – durchgeführt werden kann und die Reiseunterlagen bei uns bereit liegen.
In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, die Reiseunterlagen nach Erhalt sorgfältig zu prüfen.
2.3
Handelt es sich bei der geschuldeten Reiseleistung um die Erbringung einer Beherbergungsleistung ohne weitere finanziell erhebliche Reiseleistungen, sind wir berechtigt, ebenfalls sofort mit Zugang der Reisebestätigung/Rechnung eine Anzahlung in Höhe von 20% des vereinbarten Betrages zu verlangen, den Rest spätestens 28 Tage vor Inanspruchnahme der Leistung, soweit nicht Abweichendes zulässigerweise vereinbart wird. Der Rechnungsbetrag ist sofort in voller Höhe zahlbar, wenn wir unmittelbar bei Buchung gegenüber dem Leistungserbringer in Vorleistung treten.
Liegt zwischen Zustandekommen des Beherbergungsvertrages und dem vereinbarten Zeitpunkt der Inanspruchnahme dieser Leistung ein Zeitraum von weniger als 28 Tagen, ist der Rechnungs-betrag sofort mit Zugang der Rechnung in voller Höhe fällig.
2.4
Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. Bei Übergabe eines Mietwagens darf der Leistungsgeber für die von ihm zu zahlenden Nebenkosten und evtl. zu erstattender Schäden eine angemessene Kaution verlangen.
2.5
Sollten Sie trotz Mahnung mit Nachfristsetzung fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig leisten, obwohl wir als Reiseveranstalter zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind, unsere gesetzlichen Informationspflichten erfüllt haben und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht Ihrerseits besteht, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und als Entschädigung Rücktrittsgebühren gem. nachstehender Ziff. 4.2 bzw. vereinbarter abweichender Stornobedingungen zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt.
2.6
Die vollständige Zahlung des Reisepreises ist Voraussetzung für die Aushändigung der Reiseunterlagen. Wir sind nicht verpflichtet, die Reiseunterlagen auszuhändigen, bevor Eingang der Restzahlung bei uns feststellbar ist.
3. Vertragsänderungen
3.1
Die von uns zu erbringenden Leistungen ergeben sich ausschließlich aus den Angaben im „Angebot/Reiseanmeldung“ und der „Reisebestätigung/Rechnung“.
3.2
Abweichungen von den zum Vertragsinhalt gewordenen Reiseleistungen vor Reisebeginn sind uns gestattet, wenn die Änderungen notwendig werden, nicht von uns treuwidrig herbeigeführt wurden, nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht in für Sie unzumutbarer Weise beeinträchtigen.
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, falls die geänderten Leistungen mit Mängeln
behaftet sind.
3.3
Selbstverständlich werden wir Sie von etwaigen Leistungsänderungen oder Abweichungen vom Vertragsinhalt umgehend in Kenntnis setzen. Wir behalten uns vor, Ihnen in diesem Fall eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anzubieten.
Im Falle einer erheblichen Änderung einer
wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung
haben Sie innerhalb einer mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist die Möglichkeit, entweder die Änderung anzunehmen, oder ohne jegliche Gebühren vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten.
Sollten Sie innerhalb der von uns gesetzten Frist nicht auf die Änderungsmitteilung reagieren, gilt die Änderung als angenommen, wenn Sie in unserer Änderungsanzeige hierauf deutlich hingewiesen worden sind.
3.4
Die Verordnung (EG) Nr. 1211/2005 verpflichtet uns als Reiseveranstalter, Sie über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht ein ausführendes Luftfahrtunternehmen bei Buchung noch nicht fest, sind Sie insoweit zunächst über die Identität des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmens zu unterrichten. Sobald die Identität endgültig feststeht, werden Sie entsprechend unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung sind Sie über den Wechsel unverzüglich zu unterrichten.
3.5
Wir sind berechtigt, den Reisepreis einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung sich unmittelbar
ergibt aus einer nach Vertragsabschluss erfolgten
a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder anderer Energieträger oder
b) Erhöhung der Steuern und sonstiger Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen oder
c) Änderung der für die gebuchte Pauschalreise geltenden Wechselkurse
und wenn wir Ihnen die sich aus den Gründen zu a)-c) ergebende Preiserhöhung unverzüglich nach Kenntnis des Erhöhungsgrundes, spätestens jedoch 20 Tage vor Reisebeginn klar und verständlich, sowie in hervorgehobener Weise auf einem dauerhaften Datenträger mitteilen. Eine Erhöhung ist nur zulässig, wenn die zur Erhöhung führenden Umstände bei Vertragsschluss noch nicht vorlagen.
Übersteigt die sich ergebende Preiserhöhung 8% des Gesamtreisepreises/des Betrages für die
Beherbergung sind Sie berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss unverzüglich durch Erklärung uns gegenüber erfolgen. Nach Ablauf einer von uns genannten angemessenen Frist gilt die Preiserhöhung oder sonstige Vertragsänderung als angenommen, wenn wir in unserer Mitteilung deutlich auf diese Rechtsfolge hinweisen.
Ergibt sich nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn eine Preissenkung aufgrund der in vorstehenden lit a-c genannten Ereignisse, ist der auf Sie entfallende anteilige von Ihnen gezahlte Mehrbetrag zu erstatten.
4. Reiserücktritt, Umbuchungen, Ersatzpersonen
4.1
Sie haben das Recht, jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag oder Beherbergungsvertrag zurückzutreten. Treten Sie vom Reisevertrag, beinhaltend mehrere Reiseleistungen im Sinne eines Pauschalreisevertrages oder auch von einem Beherbergungsvertrag vor Reisebeginn zurück, oder treten Sie die Reise nicht an, sind wir berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen, wenn der Rücktritt nicht von uns zu vertreten und nicht zurückzuführen ist auf unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände, die am Bestimmungsort oder in unmittelbarer Nähe auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären (§ 651 h Abs. 3 BGB).
Die Höhe des angemessenen Ersatzanspruchs darf nach der gesetzlichen Regelung (§ 651 h Abs. 2 BGB) durch Entschädigungspauschalen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter festgelegt werden. Grundsätzlich bestimmt sich die Angemessenheit nach dem Reisepreis abzüglich des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt.
4.2
Wir haben von der Möglichkeit der Pauschalierung Gebrauch gemacht und nachstehend Entschädigungspauschalen festgelegt unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen Rücktrittserklärung und Reisebeginn, sowie ferner unter Einbeziehung erwarteter Einsparungen bei den Aufwendungen und Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen. Wir sind auf Ihr entsprechendes Verlangen hin verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen.
Ihnen bleibt der Nachweis gestattet, die uns zustehende angemessene Entschädigung sei im Hinblick auf niedrigere oder nicht entstandene Aufwendungen oder nicht zutreffend berücksichtig-
te anderweitige Verwendung der Reiseleistungen wesentlich niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale.
Die Stornogebühren betragen in Prozent des jeweiligen Reisepreises:
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20%
bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 40%
bis einen Tag vor Reisebeginn 80%
am Tag des Reiseantritts oder
bei Nichtantritt der Reise 90%
Wir sind berechtigt, wahlweise anstelle der in Prozent angegebenen vorstehenden Staffelung eine auf den Einzelvertrag abstellende Berechnung vorzunehmen und einen abweichenden,
gegebenenfalls höheren Betrag zu fordern.
In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung des Reisepreises abzüglich des Wertes der von uns ersparten Aufwendungen und abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erworben haben, konkret zu beziffern und auf entsprechendes Verlangen hin zu begründen.
Die vorstehende Gebührenstaffelung gilt im Übrigen vorbehaltlich anderslautender, einzelvertraglicher Vereinbarungen, die in den Vertragsbedingungen ausdrücklich mehrfach und deutlich bezeichnet werden als „Sonderstornierungsbedingungen“ oder „besondere Stornierungsbedingungen“ und aufgrund dessen Vertragsinhalt geworden sind.
Bei einer Verpflichtung zur Rückerstattung des Reisepreises hat Zahlung unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rücktritt zu erfolgen.
4.3
Wir sind als Reiseveranstalter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt,
a) wenn wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des
Vertrages gehindert sind; wir sind verpflichtet, Sie unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund zu informieren; treten wir vom Vertrag zurück, verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
b) wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch uns vom Reisen-
den nachhaltig gestört wird. Wir behalten in diesem Fall den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Wir müssen uns den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden, einschließlich eventueller Erstattungen durch unsere Leistungsträger.
c) unter den in Ziffer 2.5 genannten Gründen.
4.4
Sie haben nach Vertragsabschluss keinen Anspruch auf Änderungen hinsichtlich des Reise-
termins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung), es sei denn, die Umbuchung wäre erforderlich, weil wir keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gegeben hätten. In diesem Fall ist die Umbuchung kostenfrei für Sie möglich.
Wird in den übrigen Fällen auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin eine Umbuchung vorgenommen, sind neben dem geänderten Reisepreis, der sich ergibt aus dem aktuellen Angebotspreis zum Buchungstag, die uns durch die Änderung entstandenen nachzuweisenden Zusatzkosten zu zahlen, sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00€ pro Reiseteilnehmer.
Diese Bedingungen gelten auch bei Namenskorrekturen oder Namensänderungen.
Sollten Sie später als 30 Tage vor vereinbarten Reiseantritt Umbuchungswünsche haben, können diese, wenn sie überhaupt durchführbar sind, nur umgesetzt werden nach Rücktritt vom bisherigen Reisevertrag mit gleichzeitiger Neuanmeldung, wobei für den Rücktritt die Stornogebühren anfallen gemäß vorstehender Ziffer 4.2.
4.5
Innerhalb einer Frist von 20 Tagen vor Reisebeginn können Sie uns gegenüber in Textform erklären, dass ein Dritter in die Rechte und Pflichten eines Reiseteilnehmers eintreten soll. Wir können den Wechsel in der Person des Reisenden unverzüglich ablehnen, wenn einer unserer Leistungsträger damit nicht einverstanden ist, wenn in der Person des Dritten reisevertragliche Voraussetzungen nicht gegeben sind oder gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen seiner Teilnahme entgegenstehen.
Für durch den Wechsel des Reiseteilnehmers entstehende zu berechnende Zusatzkosten haften Ausscheidender und eintretender Reiseteilnehmer als Gesamtschuldner; ebenso für die Bearbeitungskosten, die wir pauschal mit 50,00€ pro Person berechnen.
Wir haben auf Ihren Wunsch hin die Entstehung von Mehrkosten zu begründen; Ihnen bleibt die Möglichkeit, den Nachweis zu führen, dass keine Mehrkosten oder jedenfalls nicht in der geltend
gemachten Höhe entstanden sind.
4.6
Rücktrittserklärungen, Umbuchungs- und Änderungswünsche bedürfen der Schrift- bzw. Textform, sind also per Brief oder E-mail zu übermitteln.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung wir bereit und in der Lage waren aus Ihnen zuzurechnenden Gründen nicht in Anspruch, sind wir nicht verpflichtet, den auf diese Leistung entfallenden Teil des Reisepreises zu erstatten.
Wir werden uns aber bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, soweit es sich dabei nicht um unerhebliche Leistungen handelt.
6. Gewährleistung und Schadensersatz; Mitwirkungsobliegenheiten des Reisenden
6.1
Weisen unsere Reiseleistungen Mängel auf, sind Sie, um Ihre Rechte zu wahren, gehalten, uns die Mängel unverzüglich – d.h. ohne schuldhafte Verzögerung – anzuzeigen (vgl. § 651 o Abs. 1 u.
§ 536 c BGB).
Ein Mangel im reiserechtlichen Sinn liegt vor, wenn wir als Veranstalter die von uns geschuldeten Leistungen vertragswidrig erbringen, d.h., die tatsächliche Beschaffenheit der Reiseleistungen von derjenigen abweicht, die bei Vertragsschluss vereinbart oder gemeinsam vorausgesetzt worden ist.
Die Anzeigeobliegenheit gilt auch für Verträge, die nicht als Pauschalreise zu werten sind, z.B. Beherbergungsverträge.
Wenden Sie sich wegen einer Mängelanzeige an die Reiseleitung. Ist eine Reiseleitung nicht Vertragsbestandteil oder die Vertretung vor Ort nicht kurzfristig erreichbar, wenden Sie sich bitte unbedingt an uns unmittelbar. Die Kontaktdaten sind Ihnen bekannt, vorsorglich:
Telefon: +49 (0)221 80 11 120
Email: info@ewtc.de
Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
6.2
Unterlassen Sie schuldhaft die Mängelanzeige und sind wir aufgrund dessen nicht in der Lage Abhilfe zu schaffen, sind Sie nicht berechtigt, Minderung oder Schadensersatz geltend zu machen.
6.3
Für die Dauer eines Reisemangels mindert sich der Reisepreis. Bei der Minderung ist der Reisepreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in dem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Pauschalreise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden hätte.
6.4
Wird die Reise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt, können Sie den Vertrag kündigen, müssen uns aber zuvor eine angemessene Frist gesetzt haben zur Abhilfe des Mangels, die fruchtlos verstrichen sein muss.
6.5
Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie bei Vorliegen eines erheblichen
Reisemangels im Sinne der vorstehenden Ziffer 6.4 Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Reisemangel ist von Ihnen oder einem Dritten verschuldet, der weder Leistungserbringer noch in anderer Weise an der Erbringung der vom Reisevertrag umfassten Reiseleistungen beteiligt ist, für uns weder vermeidbar noch vorhersehbar war oder durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht wurde.
7. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Wir sind verpflichtet, über die allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Frist für die Erlangung von Visa sowie deren etwaigen Änderungen in der Zeit zwischen Buchung und Reiseantritt hinzuweisen; des Weiteren auf gesundheits-polizeiliche Formalitäten. Bitte beachten Sie, dass diese Hinweispflicht sich nur beziehen kann auf allgemeine Informationen. Gibt es in Ihrer Person Besonderheiten, z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, ist es Ihre Aufgabe, sich rechtzeitig zu informieren.
Dies gilt auch für die Verfügbarkeit von Medikamenten am Bestimmungsort und Einfuhrbe-stimmungen für Medikamente, die Sie evtl. benötigen.
Wir haften nicht für die Erteilung, Nichterteilung oder den rechtzeitigen Zugang notwendiger Visa, auch wenn Sie uns mit der Beschaffung beauftragt haben sollten, es sei denn, dass wir die verzögerte Erteilung oder die Nichterteilung verschuldet haben. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise maßgeblichen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus Ihrer Nichtbefolgung entstehen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn Sie durch unsere schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.
8. Beschränkung der Haftung
8.1
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungserbringer, für ein Verschulden der von uns mit der Leistungserbringung betrauten Personen und Unternehmen, die Richtigkeit der gem. Ziff. 3.1 u. 3.2 zum Vertragsinhalt gewordenen Leistungsbeschreibungen, die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen und für Leistungen, die laut unserer Reisebestätigung Ihre Beförderung vom Ausgangsort der Reise zum Zielort, Zwischenbeför-derungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, sowie wenn Ihnen ein Schaden entsteht, für den die Verletzung uns treffender Hinweis- , Aufklärungs- oder Organisationspflichten ursächlich geworden ist.
8.2
Wir haften nicht für Angaben in Hotel- oder Ortsprospekten, die Sie nicht von uns oder von unseren Leistungserbringern erhalten haben.
Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen– und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung/Rechnung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners deutlich als Fremd-leistung gekennzeichnet werden, so dass sie für Sie aus objektiver Sicht erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind.
Zusätzlich von Ihnen gebuchte Leistungen im Zusammenhang mit Ihrer Reise, z.B. am Zielort Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche u.Ä. sind grundsätzlich Fremdleistungen, für die wir nicht haften, es sei denn, es besteht für Sie aus Sicht eines objektiven Dritten der Eindruck, es handele sich um eine von uns erbrachte oder zu erbringende Reiseleistung.
Bei „Rail & Fly“ handelt es sich nicht um eine von uns zu erbringende oder als unser Angebot zu verstehende Leistung, sondern um eine von uns auf Anfrage vermittelte Leistung, die in Kooperation mit der Deutschen Bahn von den Fluggesellschaften oder auf Vermittlung der Firma Cockpit holidays GmbH unter der Bezeichnung „Zug zum Flug“ unentgeltlich oder gegen Entgelt angeboten wird. Diese Leistung ist zu verstehen als Möglichkeit für Sie, separat vom Reisevertrag die Reise von Ihrem Wohnort/nächstgelegenen Bahnhof zum Flughafen zu buchen und anzureisen. Einzelheiten zum Anbieter, dessen AGB und den Preisen erhalten Sie auf Anfrage.
Bitte beachten Sie unbedingt, dass bei der Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel Verspätungen und Zugausfälle nicht auszuschließen und von uns nicht zu beeinflussen sind; die gilt ebenso für die Möglichkeit von Staus bei der Anreise zum Flughafen mit dem PKW.
8.3
Unsere Haftung für Schaden ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit es sich um Schäden handelt, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt worden sind. Etwaige darüber hinausgehende Ansprüche, die Ihnen im Rahmen einer Pauschalreise mit Flugbeförderung nach internationalen Übereinkommen zustehen könnten, bleiben von der Beschränkung unberührt.
8.4
Gelten für eine von einem unserer Leistungsträger zu erbringenden Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so können wir uns hierauf berufen.
9. Flugreisen
9.1
Änderungen – auch kurzfristige - der Flugzeiten, der Streckenführung und der eingesetzten Maschinen durch die als Leistungserbringer beauftragten Fluggesellschaften sind nicht immer zu vermeiden. Sie sind unter den Voraussetzungen gem. vorstehender Ziffer 3.2 zulässig, es sei denn, sie sind für Sie unzumutbar.
9.2
Sie sind für Ihre rechtzeitige Ankunft am Abflughafen selbst verantwortlich. Wir empfehlen Ihnen, sich jeweils mindestens 3 Stunden vor dem Abflugtermin am Flughafen zum Einchecken einzufinden.
10. Verjährung vertraglicher Ansprüche
Ihre vertraglichen Ansprüche wegen Mängeln der Reise, also insbesondere die Ansprüche auf Minderung und Schadensersatz (im Einzelnen s. § 651 i Abs.3 BGB), verjähren in zwei Jahren. Die
Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte (vgl. § 651 j BGB).
11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Streitbeilegung
11.1
Auf das zwischen Ihnen und uns bestehende Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
11.2
Gerichtsstand für Klagen gegen EWTC aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Gesellschaft, Köln, soweit kein besonderer Gerichtsstand gegeben ist. Der Gerichtsstand Köln gilt auch für Klagen von EWTC gegen Vollkaufleute, Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
11.3
EWTC nimmt derzeit nicht an freiwilligen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil, daher kann die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform von unseren Kunden nicht genutzt werden.
11.4
Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages einschließlich der AGB, haben nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Stand: Dezember 2024